Die Ausbildung im Groß- und Außenhandel ist grundsätzlich auf 3 Jahre ausgelegt. Es gibt jedoch 2 Möglichkeiten, diese auf 2 beziehungsweise 2,5 Jahre zu verkürzen: Zum einen kann von vorne herein im Ausbildungsvertrag zwischen Betrieb und Auszubildendem eine Verkürzung der Ausbildung vereinbart werden. Zum anderen kann von den Auszubildenden auch während der laufenden Ausbildung - nach Zustimmung des Betriebes - ein Vorziehen der Abschlussprüfung beantragt werden.
Trotz des damit verbundenen Aufwandes ist das System im Interesse der Auszubildenden bewusst sehr durchlässig gehalten. So wird den Auszubildenden bei Interesse und nach Zustimmung des Betriebes in der Regel halbjährlich die Möglichkeit geboten, die Ausbildung zu verkürzen bzw. gegebenenfalls zu verlängern.