Beschluss der Schulkonferenz vom 26. September 2023

unter Bezugnahme auf die Hausordnung des Rhein-Erft-Kreises vom 11. Januar 2000 und das Schulgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen vom 1. August 2005

Das Zusammenleben, -lernen und -arbeiten in der Schulgemeinschaft kann nur erfolgreich sein, wenn alle Beteiligten die Bereitschaft zeigen, Rücksicht zu nehmen und sich an die vereinbarten Regeln zu halten. Das Nell-Breuning-Berufskolleg bereitet seine Schülerinnen und Schüler auf die Anforderungen der Lebens- und Berufswelt vor, deshalb spielen Pünktlichkeit, Zuverlässigkeit, Höflichkeit und Umgangsformen bei uns eine besondere Rolle. Die Schulordnung bindet und verpflichtet alle Schülerinnen und Schüler sowie Lehrerinnen und Lehrer der Schule.

I. Schulgebäude und Schulgelände

1. Schulische Einrichtungen und ausgeliehene Lehr- und Lernmittel sind sorgfältig zu behandeln. Für vorsätzlich oder fahrlässig entstandene Schäden (dazu zählt auch das Beschriften, Bekleben, Verunreinigungen durch Kaugummi usw.) und Verluste haftet der Verursacher / die Verursacherin. Entstandene Schäden und Verluste sind der Klassenlehrerin / dem Klassenlehrer, dem Hausmeister oder dem Sekretariat sofort zu melden.

2. Aus haftungsrechtlichen Gründen wird dringend empfohlen, nur zum Schulgebrauch bestimmte Gegenstände in die Schule mitzubringen; Bargeld, Wertgegenstände, Fahrausweise und Schlüssel werden nicht ersetzt.

3. Zur Erhöhung der Sicherheit in unserer Schule sind Schülerinnen und Schüler des Nell-Breuning-Berufskollegs verpflichtet, innerhalb des Schulgebäudes und auf dem Schulgelände ihren Schülerausweis bei sich zu tragen und auf Aufforderung des pädagogischen oder nichtpädagogischen Personals vorzuweisen.

4. Das Mitführen von Waffen, Pfefferspray, Alkohol und Drogen ist grundsätzlich verboten.

5. Die Sauberkeit und Ordnung sind durch Schülerinnen, Schüler und Lehrkräfte zu wahren, insbesondere bedeutet dies:

a. Abfälle jeglicher Art gehören in die Abfalleimer bzw. ggf. in die dafür vorgesehenen Spezialbehälter. Klassenlehrerinnen und Klassenlehrer organisieren mit ihren Klassen einen verbindlichen Tafel- und Ordnungsdienst.

b. Kurse und Wanderklassen stellen nach dem Unterricht die alte Sitzordnung der Stammklasse wieder her.

c. Nach der letzten Unterrichtsstunde achtet der Ordnungsdienst darauf, dass die Kippfenster geschlossen, die Rollläden hochgefahren, das Licht und der Beamer ausgeschaltet und die Stühle hochgestellt werden.

d. Das Rauchen, auch von E-Zigaretten, ist auf dem Schulgelände (hierzu gehören auch der Eingangsbereich und die schuleigenen Parkplätze) nicht gestattet. Das Essen sowie das Kaugummikauen während des Unterrichts sind grundsätzlich nicht erlaubt. In den PC-Räumen ist zudem das Trinken nicht gestattet.

6. Als Schule im Berufsfeld Wirtschaft und Verwaltung achten wir auf angemessene Kleidung. So gehören Jogginganzug und Sportbekleidung nur in den Sportunterricht. Auch ist das Tragen von nicht religiös motivierter Kopfbedeckung während des Unterrichts untersagt.

7. Während des Unterrichts ist die Nutzung von Handys und sonstigen privaten elektronischen Geräten grundsätzlich verboten. Ausnahmen hiervon bedürfen der Erlaubnis einer Lehrkraft.

8. Bei Leistungsüberprüfungen werden die Handys und alle weiteren digitalen Endgeräte bei der Lehrkraft abgegeben. Wird während einer Prüfung ein Handy oder ein digitales Endgerät beim Prüfling aufgefunden, dann gilt dies als schwerer Täuschungsversuch und die gesamte Prüfungsleistung wird nach §20 APO-BK für ungenügend erklärt.

9. Film-, Bild- und Tonaufnahmen sind auf dem gesamten Schulgelände verboten. Über Ausnahmen

entscheidet die Lehrkraft oder die Schulleitung. Das Urheberrecht ist zu beachten. Das Verteilen bzw. Aushängen von Schriften oder die Durchführung von Umfragen bedürfen der Genehmigung durch die Schulleitung.

10. Fluchtwege sind aus Sicherheitsgründen freizuhalten.

11. Der Gong ist das Zeichen, bei dem der Unterricht beginnt bzw. endet. Nach den Pausen ertönt der Gong zweimal. Der erste Gong beendet die Pause und beim zweiten beginnt der Unterricht.

12. Bei Alarm ist das Gebäude nach Anweisung der Lehrkräfte, Feuerwehr usw. schnellstens über die jeweiligen Fluchtwege zu den Sammelpunkten zu räumen.

13. Für die Nutzung der Sportstätten und Fachräume gelten entsprechende Regeln. Die Fachlehrkräfte informieren die Lernenden über die besonderen Bedingungen im Sport-unterricht und im EDV-Unterricht. Die Nutzung der Fachräume ist daran gebunden, dass sich die Lernenden mit den Nutzungsbedingungen einverstanden erklären. Diese werden durch entsprechende Merkblätter mitgeteilt.

II. Teilnahme am Unterricht

 1. Unterrichtszeiten

1. Stunde 07:45 - 08:30 Uhr

2. Stunde 08:30 - 09:15 Uhr

                Pause

3. Stunde 09:35 - 10:20 Uhr

4. Stunde 10:20 - 11:05 Uhr

                 Pause

5. Stunde 11:25 - 12:10 Uhr

6. Stunde 12:10 - 12:55 Uhr

                 Pause

7. Stunde 13:05 - 13:50 Uhr

8. Stunde 13:50 - 14:35 Uhr

Änderungen der regulären Stundenpläne werden durch Vertretungspläne bekannt gegeben. Die Schülerinnen und Schüler sind verpflichtet, sich hierüber täglich mithilfe der Vertretungs-App zu informieren.

Ist 10 Minuten nach Unterrichtsbeginn keine Lehrkraft in der Klasse, meldet das die Klassensprecherin/ der Klassensprecher im Sekretariat. Schülerinnen und Schüler, die sich verspäten, stellen sicher, dass ihre Anwesenheit im Klassenbuch festgehalten wird.

2. Unterrichtsversäumnisse

a. Ist eine Schülerin oder ein Schüler durch Krankheit verhindert, erfolgt sofort eine Information an die Klassenlehrerin/den Klassenlehrer.

b. Bestehen begründete Zweifel, dass der Unterricht nicht aus gesundheitlichen Gründen versäumt wurde, kann die Schule bei Fehlzeiten ein ärztliches Attest verlangen.

c. Schriftliche Entschuldigungen und Atteste werden nach Wiederaufnahme des Unterrichts vorgelegt – spätestens jedoch am 10. Tag nach Krankheitsbeginn.

d. Bei längerer Erkrankung muss die Vorlage des Attestes ebenfalls nach 10 Tagen erfolgen.

e. Anträge auf eintägige Beurlaubung vom Unterricht (z. B. wegen Eignungstests) sind eine Woche im Voraus bei der Klassenlehrerin oder dem Klassenlehrer einzureichen.

f. Mehrtägige Beurlaubungen können nur durch die Schulleitung genehmigt werden.

g. Unmittelbar vor und nach den Schulferien müssen Fehlzeiten auf jeden Fall durch ärztliches Attest belegt werden.

h. Versäumte Unterrichtsinhalte sind selbstständig nachzuarbeiten.

Frechen, 26.09.2023

Daniela Gußmann, OStD‘

Schulleiterin