Voraussetzung für den Besuch des Bildungsgangs Groß- und Außenhandel am NBB ist die Vorlage eines gültigen und bei der IHK eingetragenen Ausbildungsvertrages für den Ausbildungsberuf Großhandelskaufmann /-kauffrau. Dieser Ausbildungsvertrag wird zwischen dem Auszubildenden bzw. dem gesetzlichen Vertreter und dem jeweiligen Ausbildungsbetrieb geschlossen. Wichtig ist, dass bei der gewählten Fachrichtung Großhandel angekreuzt wird. Auszubildende mit der gewählten Fachrichtung Außenhandel können aufgrund der damit verbundenen Besonderheiten nicht am NBB unterrichtet werden.
Die Anmeldung am Berufskolleg erfolgt durch den Ausbildungsbetrieb.